Hundehaltung



Die artgerechte Haltung von Hunden ist gesetzlich vorgeschrieben!

Nach dem Gesetz heißt es:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen".

Klicken zum VergrößernDiese Regeln werden in unserer Gesellschaft zu oft missachtet was unter anderem daher rührt, dass sich Leute vor der Anschaffung eines Hundes keine oder zu wenige Gedanken über die Konsequenzen eines solchen Schrittes machen.

Beispielsweise muss ein Hund genügend Bewegung haben, damit keine chronischen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Es muss beachtet werden, dass der Hund genügend Platz zum Auslaufen und einen Ort hat, an dem er in Ruhe schlafen kann und bei schlechtem Wetter Unterschlupf findet. Ideal dafür wäre ein Garten mit einer Hütte.

In einer Wohnung muss er einen definitiven Platz zugewiesen bekommen.

Am Wichtigsten ist sicher, sich die Zeit zu nehmen, den Hund zu erziehen. Hier ist es wichtig, sich auch im Vorfeld mit Erziehungsmethoden vertraut zu machen, damit man auf den Vierbeiner optimal vorbereitet ist. Wenn man sich die Zeit nimmt, den Hund richtig aufzuziehen, wird der Hund auch den verführerisch duftenden Knochen im Mülleimer ignorieren und beim Kämmen oder Krallenschneiden stillhalten.

Klicken zum VergrößernHundehaltung in der Mietwohnung
In Mietverträgen wird in der Regel die Möglichkeit zur Tierhaltung in der Mietwohnung geregelt. Meistens ist hier eine Klausel enthalten, die entweder ein generelles Verbot der Tierhaltung vorsieht, der Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung bedarf, oder Tierhaltung gänzlich erlaubt. Fehlt die Klausel zur Haltung von Tieren im Mietvertrag so gilt, dass Kleintiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, von denen keine Schäden oder Störungen ausgehen. Ob auch die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung zur "Kleintierklausel" gehört, ist in der Rechtssprechung sehr umstritten.

Das generelle Verbot ist von Rechtswegen her unwirksam, Kleintiere dürfen vom Mieter immer gehalten werden. Ab welcher Größe ein Hund nicht mehr zu den Kleintieren zählt ist Ansichtssache und bedarf notfalls einer gerichtlichen Klärung. Daher ist es in der Regel ratsam, diese Belange vorab mit dem Vermieter abzuklären. Bedarf die Haltung des Hundes in der Wohnung der Zustimmung des Vermieters, so kann der Mieter in den meisten Fällen davon ausgehen, dass er die Zustimmung erhält - sofern nicht sachliche Gründe vorliegen, die eine Verweigerung der Hundehaltung rechtfertigen würden. Insbesondere trifft dieses Verhalten zu, wenn bereits andere Mieter im selben Haus einen Hund in ihrer Wohnung halten.

Quelle: www.hunde.de

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